News-Ticker
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Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben
Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung abflussloser Sammelgruben ist dem WAZV „Ziesar“ innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vorab schriftlich mitzuteilen.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark erhebt keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine allseitig abgedichtete Sammelgrube errichtet und betrieben wird und dabei die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
Allgemeine Anforderungen
Der Betrieb ist so zu gestalten, dass keine Gefährdungen oder Belästigungen für Menschen, Tiere und Umwelt entstehen (insb. Entleerung, Transport).
Abflusslose Sammelgruben müssen gemäß § 60 Abs. 1 WHG den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen: wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig.
Die Grube dient ausschließlich der Aufnahme häuslichen Schmutzwassers. Die Zuleitung von Grund- und Dränwasser, Regenwasser, Poolwasser oder gewerblichem Abwasser ist nicht zulässig.
Die Entsorgung darf nur durch vom WAZV „Ziesar“ zugelassene Unternehmen erfolgen.
Technische Anforderungen, Standort, Dichtheit & Genehmigung
Detaillierte Vorgaben zu Material, Ausführung, Mindestabständen, Grubengröße, Dichtheitsprüfungen sowie zu den für den Antrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem vollständigen Merkblatt „Abflusslose Sammelgruben“ (unter Formulare).
Genehmigungspflicht
Der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube ist genehmigungspflichtig und mit Antragsunterlagen in einfacher Form beim WAZV „Ziesar“ einzureichen.
Für Rückfragen sowie zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des WAZV „Ziesar“.
