Burg Ziesar - Amtsverwaltung
Die Burg Ziesar von oben
Schachbrettblume
Bücknitzer Dorfkirche
Der "Alte Fritz" zu Besuch in Ziesar
Adebar auf dem sogenannten Storchenturm
Ehemaliges Zisterzienserinnen-Kloster
Der Musikverein Ziesar beim Auftritt
Der Storchenturm mit Jungtieren von oben
Stiftungsgebäude des Generals von Anhalt

News-Ticker

Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben

26.​04.​2023

Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung abflussloser Sammelgruben ist dem WAZV „Ziesar“ innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vorab schriftlich mitzuteilen.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark erhebt keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine allseitig abgedichtete Sammelgrube errichtet und betrieben wird und dabei die folgenden Vorgaben eingehalten werden:


Allgemeine Anforderungen

  • Der Betrieb ist so zu gestalten, dass keine Gefährdungen oder Belästigungen für Menschen, Tiere und Umwelt entstehen (insb. Entleerung, Transport).

  • Abflusslose Sammelgruben müssen gemäß § 60 Abs. 1 WHG den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen: wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig.

  • Die Grube dient ausschließlich der Aufnahme häuslichen Schmutzwassers. Die Zuleitung von Grund- und Dränwasser, Regenwasser, Poolwasser oder gewerblichem Abwasser ist nicht zulässig.

  • Die Entsorgung darf nur durch vom WAZV „Ziesar“ zugelassene Unternehmen erfolgen.


Technische Anforderungen, Standort, Dichtheit & Genehmigung

Detaillierte Vorgaben zu Material, Ausführung, Mindestabständen, Grubengröße, Dichtheitsprüfungen sowie zu den für den Antrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem vollständigen Merkblatt „Abflusslose Sammelgruben“ (unter Formulare).


Genehmigungspflicht

Der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube ist genehmigungspflichtig und mit Antragsunterlagen in einfacher Form beim WAZV „Ziesar“ einzureichen.


Für Rückfragen sowie zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des WAZV „Ziesar“.