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Der Storchenturm mit Jungtieren von oben
Stiftungsgebäude des Generals von Anhalt

News-Ticker

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 18.08.2025

 

Die Stadt Ziesar setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter ziesar.de veröffentlichte website der Stadt Ziesar.
 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
 

Die Stadt Ziesar ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
□ Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
□ Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
□ Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
□ Ein Beauftragter für Barrierefreiheit wurde ernannt.
□ Innerhalb der Kommune gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

o Diese website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte


Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Das passiert z.B., wenn Bilder gescannt und als pdf-Dokument abgespeichert werden.
Bilder: Nicht alle Bilder verfügen über Alternativtexte.

 

Andere Probleme:

Unter Veranstaltungen und Mitteilungen werden unter Umständen Detailinformationen auf Bildern mitgeteilt. Diese Bilder sind für gängige Screenreader noch nicht lesbar und stellen somit eine Barriere dar.
Begründung: Die Untermandate der Stadt (Vereine, Organisationen, Firmen u.a.) stellen ihre Inhalte in Eigenverantwortung zur Verfügung. Leider ist es noch nicht gelungen, alle Teilnehmer für die Barrierefreiheit zu sensibilisieren.

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
 

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
□ alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion
 

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
□ kompatibel mit den gängigen Screenreadern u.a.

□ JAWS-Screenreader
□ NVDA-Screenreader
 

Technologien


Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
□ HTML
□ WAI_ARIA
□ CSS
□ Javascript

 

Bewertungsmethoden


Die Stadt Ziesar hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet: 
□ Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
□ Externe Bewertungen: Die Webseite wurde von externen Stellen bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt sind. Die Ergebnisse waren jedoch so unterschiedlich, dass die beste Bewertung der Praxistest bleibt.
 

Feedback und Kontaktangaben


Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 033830 6540
E-Mail: amt@amt-ziesar.de
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

 

Durchsetzungsverfahren


Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
 

Kontakt:


Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MGS.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048
 

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Amt Ziesar
Allgemeine Verwaltung