News-Ticker
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Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar
14793 Ziesar
(033847) 900060 stell.Verbandsvorsteherin (Frau Tischer)
(033847) 900060 Verbrauchsabrechnung (Frau Boers und Frau Bartel)
(033847) 900063 in Görzke
(033847) 40036 Techn. Leiter (Herr Hildebrandt)
(0172) 8993210 Techn. Bereitschaft
E-Mail:
E-Mail:
Homepage: www.wazv-ziesar.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Diese Öffnungszeiten gelten für den Sitz in Görzke.
Der WAZV „Ziesar“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht seit dem 01.01.2009 und hat die Aufgabe die Wasserver- und Abwasserentsorgung in den Beitrittskommunen zu bearbeiten. Der Zweckverband wurde gebildet aus:
- der Gemeinde Buckautal mit den OT Buckau,Dretzen und Steinberg,
- der Gemeinde Wenzlow mit dem OT Boecke,
- der Gemeinde Wollin,
- der Stadt Ziesar mit ihren OT Bücknitz, Glienecke und Köpernitz
- der Gemeinde Gräben
Aktuelle Meldungen
❄ Nicht vergessen: Winterfestmachung!
(12.10.2026)
Der Winter steht vor der Tür! Damit Sie Frostschäden und unnötige Kosten vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Wasserinstallation rechtzeitig winterfest zu machen.
Leitungen und Wasserzähler isolieren: Besonders in unbeheizten Räumen, Kellern und Schächten auf ausreichenden Frostschutz achten.
Zugluft vermeiden: Fenster und Türen während der Frostperiode geschlossen halten.
Außenleitungen entleeren und bei Bedarf absperren. Eingefrorene Leitungen niemals mit offener Flamme auftauen, sondern nur mit heißen Tüchern oder Heißluft.
Regelmäßig kontrollieren: Auch bei ungenutzten Gebäuden und entleerten Anlagen kann Restwasser im Wasserzähler verbleiben und zu Frostschäden führen.
Zufahrt freihalten: Bei Grundstücken mit Sammelgruben und Kleinkläranlagen muss die Zufahrt für das beauftragte Abfuhrunternehmen gewährleistet sein.
Wichtig: Bei nachweislich unzureichendem Frostschutz haftet der Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer für Schäden an Trinkwasseranschlussleitungen und Wasserzählern. Defekte Wasserzähler dürfen ausschließlich durch den WAZV „Ziesar“ ausgewechselt werden.
📞 Im Notfall erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter 0172 8993210.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Gemeinsam kommen wir gut durch den Winter.
Wasserzählerstände 2026 melden
(24.09.2026)Für Gartenzähler und Hauptzähler ohne Funk müssen die Zählerstände auch in diesem Jahr selbstständig an den WAZV gemeldet werden.
Gartenzähler:
Bitte bis spätestens 15.12.2026 melden.
Wird kein Zählerstand gemeldet, werden 0 m³ angesetzt. Der Verbrauch kann dann nicht als Abzug bei der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden.
Hauptzähler ohne Funk:
Bitte bis spätestens 31.12.2026 melden.
Ohne Meldung wird der Verbrauch auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs geschätzt.
Wichtig: Nachträgliche Änderungen der Abrechnung aufgrund einer nicht oder nicht fristgerecht erfolgten Zählerstandsmeldung sind kostenpflichtig.
Bitte geben Sie bei der Meldung Ihre Kundennummer oder Grundstücksadresse an.
Die Meldung ist möglich über unser Online-Formular, per E-Mail an , per Whatsapp unter 0155-63731678, per Post oder telefonisch unter 033847-900060.
Für Funkwasserzähler ist keine Meldung erforderlich – die Zählerstände werden automatisch per Funk ausgelesen.
Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben
(26.04.2023)Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung abflussloser Sammelgruben ist dem WAZV „Ziesar“ innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vorab schriftlich mitzuteilen.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark erhebt keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine allseitig abgedichtete Sammelgrube errichtet und betrieben wird und dabei die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
Allgemeine Anforderungen
Der Betrieb ist so zu gestalten, dass keine Gefährdungen oder Belästigungen für Menschen, Tiere und Umwelt entstehen (insb. Entleerung, Transport).
Abflusslose Sammelgruben müssen gemäß § 60 Abs. 1 WHG den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen: wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig.
Die Grube dient ausschließlich der Aufnahme häuslichen Schmutzwassers. Die Zuleitung von Grund- und Dränwasser, Regenwasser, Poolwasser oder gewerblichem Abwasser ist nicht zulässig.
Die Entsorgung darf nur durch vom WAZV „Ziesar“ zugelassene Unternehmen erfolgen.
Technische Anforderungen, Standort, Dichtheit & Genehmigung
Detaillierte Vorgaben zu Material, Ausführung, Mindestabständen, Grubengröße, Dichtheitsprüfungen sowie zu den für den Antrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem vollständigen Merkblatt „Abflusslose Sammelgruben“ (unter Formulare).
Genehmigungspflicht
Der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube ist genehmigungspflichtig und mit Antragsunterlagen in einfacher Form beim WAZV „Ziesar“ einzureichen.
Für Rückfragen sowie zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des WAZV „Ziesar“.
Was darf alles in die Toilette
(12.09.2019)
Was darf in die Toilette?
Bitte denken Sie daran: Die Toilette ist kein Mülleimer!
Immer wieder kommt es zu Verstopfungen im Abwasserkanal, weil Gegenstände hineingespült werden, die dort nicht hingehören. Diese verursachen unnötige Kosten und Aufwand zur Beseitigung.
Das gehört nicht in die Toilette
Bitte entsorgen Sie die folgenden Dinge über Müll, Biotonne oder Schadstoffmobil:
Speisereste, Speisefette und -öle
Hygieneartikel: Feuchttücher, Wischtücher, Tampons, Binden, Windeln, Papiertücher, Wattestäbchen, Lappen, Textilien, Haare, Kondome
Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Papier, Plastik, Rasierklingen
Medikamente (fest und flüssig)
Batterien, Altöl, Farben, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Giftstoffe
Katzenstreu, Vogelsand, Asche, WC-Steine
Hinweis: Für Schäden oder Verstopfungen, die durch unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftet der Verursacher.
Helfen Sie mit, Verstopfungen zu vermeiden – nach dem Motto:
„Nur der Po gehört aufs Klo!“
