Beräumung der Urnengemeinschaftsflächen
Sehr geehrte Angehörige,
bitte beachten Sie den untenstehenden Auszug aus der Friedhofsatzung der Stadt Ziesar (2006).
Ab dem 01.09.2023 werden die Flächen der Urnengemeinschaftsstätte und der anonymen Urnenstätte regelmäßig abgeräumt.
Eine Einlagerung erfolgt nicht.
Auszug aus der Friedhofsatzung der Stadt Ziesar
§ 9 Bestattung auf Urnengemeinschaftsstätten
(2) Die Trauerfeier sollte so gestaltet werden, dass für die Angehörigen die Möglichkeit besteht bei der Beisetzung der Urne anwesend zu sein. Dabei sollte gewährleistet sein, dass nur die Person, die die Urne trägt und der Geistliche bzw. Redner das Bestattungsfeld (Grüne Wiese) betreten.
Die Blumengebinde sind an der ausgewiesenen Stelle niederzulegen.
Nach einer Urnenbeisetzung auf den Urnengemeinschaftsstätten sind die Blumengebinde nach einer angemessenen Zeit zu entfernen. Eine Einlagerung erfolgt nicht.
- der Bürgermeister -