Vorfahrt im Kreisverkehr
Auch wenn es in der StVO §9a geregelt ist, sorgt der straßenbegleitende Fahrradweg immer wieder für Verwirrung bei Kraft- als auch Radfahrern.
Hier soll noch einmal in wenigen Worten erklärt werden, wann der Rad- oder auch Kraftfahrer die Vorfahrt am und im Kreisverkehr hat:
Die Vorfahrt regelt sich nach dem Standort des "Vorfahrt beachten/Kreisverkehr"-Schildes.
Steht es, wie in Ziesar bei der Einfahrt in den Kreisverkehr hinter dem Radweg, dann muss der Radfahrer dem Kraftfahrer die Vorfahrt gewähren, da er lediglich die Straße überquert.
Steht die Verkehrszeichenkombination bei der Einfahrt in den Kreisverkehr vor dem Radweg, ist dieser Bestandteil des Kreisverkehrs und der Kraftfahrer muss dem Radfahrer bei Einfahrt und Ausfahrt aus dem Kreisverkehr die Vorfahrt gewähren.
Selbstverständlich müssen sich Kraftfahrer und Radfahrer im Kreisverkehr in Pfeilrichtung bewegen. Geblinkt wird nur bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr.
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