Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar
14793 Ziesar
(033847) 900060 stell.Verbandsvorsteherin (Frau Tischer)
(033847) 900060 Verbrauchsabrechnung (Frau Boers und Frau Bartel)
(033847) 900063 in Görzke
(033847) 40036 Techn. Leiter (Herr Hildebrandt)
(0172) 8993210 Techn. Bereitschaft
E-Mail:
E-Mail:
Homepage: www.wazv-ziesar.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Diese Öffnungszeiten gelten für den Sitz in Görzke.
Der WAZV „Ziesar“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht seit dem 01.01.2009 und hat die Aufgabe die Wasserver- und Abwasserentsorgung in den Beitrittskommunen zu bearbeiten. Der Zweckverband wurde gebildet aus:
- der Gemeinde Buckautal mit den OT Buckau,Dretzen und Steinberg,
- der Gemeinde Wenzlow mit dem OT Boecke,
- der Gemeinde Wollin,
- der Stadt Ziesar mit ihren OT Bücknitz, Glienecke und Köpernitz
- der Gemeinde Gräben
Aktuelle Meldungen
Bauarbeiten an der Trinkwasserversorgungsleitung im Bereich Brandenburger Tor in Ziesar
(20.07.2026)Ab der 30. Kalenderwoche bis voraussichtlich zur 38. Kalenderwoche 2026 erneuert der Wasser- und Abwasserzweckverband „Ziesar“ die Trinkwasserversorgungsleitung im Bereich Brandenburger Tor in Ziesar.
Im Zuge der Baumaßnahme werden die bestehende Trinkwasserleitung sowie teilweise auch sanierungsbedürftige Hausanschlüsse erneuert. Die Bauausführung erfolgt durch die Firma Grigat Bau aus Ziesar.
Einschränkungen während der Bauzeit
Während der Bauarbeiten kann es zeitweise zu Behinderungen kommen:
Kurzzeitige Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung beim Umschluss einzelner Hausanschlüsse. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden hierzu rechtzeitig und individuell informiert.
Vorübergehende Einschränkungen der Grundstückszufahrten aufgrund der offenen Bauweise. Die Arbeiten werden nach Möglichkeit mit den Anliegern abgestimmt.
Hinweise nach einer Unterbrechung der Wasserversorgung
Nach Wiederherstellung der Wasserversorgung bitten wir Sie,
die nächstgelegene Entnahmestelle hinter dem Wasserzähler kurz zu öffnen, bis das Wasser wieder klar austritt,
anschließend die höchstgelegene Zapfstelle (kein Druckspüler) zu öffnen, damit eventuell vorhandene Luft aus der Leitung entweichen kann,
während der Unterbrechung keine Waschmaschinen, Geschirrspüler oder ähnliche Geräte zu betreiben.
Eventuell kurzzeitig auftretende Eintrübungen des Wassers sind gesundheitlich unbedenklich.
Wir danken allen Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis und bitten um Beachtung der Hinweise.
Fragen zur Baumaßnahme beantworten wir Ihnen gern unter:
Mobil: 0172 / 899 3210
Telefon: 033847 / 40036
Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben
(26.04.2023)Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung abflussloser Sammelgruben ist dem WAZV „Ziesar“ innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vorab schriftlich mitzuteilen.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark erhebt keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine allseitig abgedichtete Sammelgrube errichtet und betrieben wird und dabei die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
Allgemeine Anforderungen
Der Betrieb ist so zu gestalten, dass keine Gefährdungen oder Belästigungen für Menschen, Tiere und Umwelt entstehen (insb. Entleerung, Transport).
Abflusslose Sammelgruben müssen gemäß § 60 Abs. 1 WHG den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen: wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig.
Die Grube dient ausschließlich der Aufnahme häuslichen Schmutzwassers. Die Zuleitung von Grund- und Dränwasser, Regenwasser, Poolwasser oder gewerblichem Abwasser ist nicht zulässig.
Die Entsorgung darf nur durch vom WAZV „Ziesar“ zugelassene Unternehmen erfolgen.
Technische Anforderungen, Standort, Dichtheit & Genehmigung
Detaillierte Vorgaben zu Material, Ausführung, Mindestabständen, Grubengröße, Dichtheitsprüfungen sowie zu den für den Antrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem vollständigen Merkblatt „Abflusslose Sammelgruben“ (unter Formulare).
Genehmigungspflicht
Der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube ist genehmigungspflichtig und mit Antragsunterlagen in einfacher Form beim WAZV „Ziesar“ einzureichen.
Für Rückfragen sowie zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des WAZV „Ziesar“.
Was darf alles in die Toilette
(12.09.2019)
Was darf in die Toilette?
Bitte denken Sie daran: Die Toilette ist kein Mülleimer!
Immer wieder kommt es zu Verstopfungen im Abwasserkanal, weil Gegenstände hineingespült werden, die dort nicht hingehören. Diese verursachen unnötige Kosten und Aufwand zur Beseitigung.
Das gehört nicht in die Toilette
Bitte entsorgen Sie die folgenden Dinge über Müll, Biotonne oder Schadstoffmobil:
Speisereste, Speisefette und -öle
Hygieneartikel: Feuchttücher, Wischtücher, Tampons, Binden, Windeln, Papiertücher, Wattestäbchen, Lappen, Textilien, Haare, Kondome
Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Papier, Plastik, Rasierklingen
Medikamente (fest und flüssig)
Batterien, Altöl, Farben, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Giftstoffe
Katzenstreu, Vogelsand, Asche, WC-Steine
Hinweis: Für Schäden oder Verstopfungen, die durch unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftet der Verursacher.
Helfen Sie mit, Verstopfungen zu vermeiden – nach dem Motto:
„Nur der Po gehört aufs Klo!“