Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar

Vorschaubild Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar

Mühlentor 15 a
14793 Ziesar

(033847) 900060 stell.Verbandsvorsteherin (Frau Tischer)
(033847) 900060 Verbrauchsabrechnung (Frau Boers und Frau Bartel)
(033847) 900063 in Görzke
(033847) 40036 Techn. Leiter (Herr Hildebrandt)
(0172) 8993210 Techn. Bereitschaft

E-Mail:
E-Mail:
Homepage: www.wazv-ziesar.de

Öffnungszeiten:

 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr 

 Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

 (oder nach Vereinbarung)

 Diese Öffnungszeiten gelten für den Sitz in Görzke. 

Vorschaubild Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar

 

Der WAZV „Ziesar“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht seit dem 01.01.2009 und hat die Aufgabe die Wasserver- und Abwasserentsorgung in den Beitrittskommunen zu bearbeiten. Der Zweckverband wurde gebildet aus:

 
  • der Gemeinde Buckautal mit den OT Buckau,Dretzen und Steinberg,
  • der Gemeinde Wenzlow mit dem OT Boecke,

Vorschaubild Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar


Aktuelle Meldungen

Wasserzählerwechsel im Verbandsgebiet

(22.​01.​2026)

BEKANNTMACHUNG – NOCH AUSSTEHENDE WASSERZÄHLERWECHSEL

 

Im vergangenen Jahr wurden im Verbandsgebiet des WAZV „Ziesar“ turnusmäßig die Wasserzähler gewechselt.
In wenigen Fällen konnte der Wechsel bislang noch nicht durchgeführt werden.

Die betroffenen Anschlussnehmer werden gebeten, sich zur Terminvereinbarung direkt mit uns in Verbindung zu setzen.

 

📞 Telefon: 033847 900060

 

Bitte ermöglichen Sie zum vereinbarten Termin den Zugang zur Wasserzähleranlage und halten Sie diese frei zugänglich. Der Wasserzählerwechsel erfolgt weiterhin kostenlos.

 

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Ihr
WAZV „Ziesar“

Hinweis zur IBAN-Prüfung seit Oktober 2025

(28.​10.​2025)

Seit Oktober 2025 prüfen viele Banken bei Überweisungen zusätzlich zur IBAN den angegebenen Empfängernamen. Wird ein deutlicher Abweichung zwischen Empfängername und IBAN festgestellt, kann das System einen Warnhinweis anzeigen oder die Eingabe zur Prüfung zurückhalten.

 

Für Zahlungen an uns verwenden Sie bitte als Empfänger:
Wasser-und Abwasserzweckverband Ziesar

 

Wichtig: Überweisungen werden auch dann gutgeschrieben, wenn der Empfängername nicht zu 100 % korrekt erfasst wurde, solange die IBAN richtig eingegeben wurde. Der Empfängername sollte dennoch möglichst exakt angegeben werden, um Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.

WAZV „Ziesar“ informiert – Bitte jetzt an die Winterfestmachung denken!

(24.​10.​2025)

Damit Wasserleitungen und Wasserzähler den Winter unbeschadet überstehen, bitten wir alle Grundstückseigentümer, Verwalter und Anschlussnehmer um Mithilfe:

 

Hinweis für Grundstücke mit Sammelgruben und Kleinkläranlagen: Bitte freie Zufahrt/Zugang für das vom WAZV beauftragte Abfuhrunternehmen sicherstellen.

 

 Figur Tröpfchen in Winterkleidung 

Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben

(26.​04.​2023)

Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung abflussloser Sammelgruben ist dem WAZV „Ziesar“ innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vorab schriftlich mitzuteilen.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark erhebt keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine allseitig abgedichtete Sammelgrube errichtet und betrieben wird und dabei die folgenden Vorgaben eingehalten werden:


Allgemeine Anforderungen


Technische Anforderungen, Standort, Dichtheit & Genehmigung

Detaillierte Vorgaben zu Material, Ausführung, Mindestabständen, Grubengröße, Dichtheitsprüfungen sowie zu den für den Antrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem vollständigen Merkblatt „Abflusslose Sammelgruben“ (unter Formulare).


Genehmigungspflicht

Der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube ist genehmigungspflichtig und mit Antragsunterlagen in einfacher Form beim WAZV „Ziesar“ einzureichen.


Für Rückfragen sowie zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des WAZV „Ziesar“.

 

Was darf alles in die Toilette

(12.​09.​2019)

Illustration Toilette ist kein Mülleimer                           Was darf in die Toilette?

 

Bitte denken Sie daran: Die Toilette ist kein Mülleimer!

Immer wieder kommt es zu Verstopfungen im Abwasserkanal, weil Gegenstände hineingespült werden, die dort nicht hingehören. Diese verursachen unnötige Kosten und Aufwand zur Beseitigung.

 

Das gehört nicht in die Toilette

Bitte entsorgen Sie die folgenden Dinge über Müll, Biotonne oder Schadstoffmobil:

Hinweis: Für Schäden oder Verstopfungen, die durch unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftet der Verursacher.

Helfen Sie mit, Verstopfungen zu vermeiden – nach dem Motto:  

 

„Nur der Po gehört aufs Klo!“