Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar

Vorschaubild Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar

Mühlentor 15 a
14793 Ziesar

(033847) 900060 stell.Verbandsvorsteherin (Frau Tischer)
(033847) 900060 Verbrauchsabrechnung (Frau Boers und Frau Bartel)
(033847) 900063 in Görzke
(033847) 40036 Techn. Leiter (Herr Hildebrandt)
(0172) 8993210 Techn. Bereitschaft

E-Mail:
E-Mail:
Homepage: www.wazv-ziesar.de

Öffnungszeiten:

 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr 

 Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

 (oder nach Vereinbarung)

 Diese Öffnungszeiten gelten für den Sitz in Görzke. 

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Der WAZV „Ziesar“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht seit dem 01.01.2009 und hat die Aufgabe die Wasserver- und Abwasserentsorgung in den Beitrittskommunen zu bearbeiten. Der Zweckverband wurde gebildet aus:

 
  • der Gemeinde Buckautal mit den OT Buckau,Dretzen und Steinberg,
  • der Gemeinde Wenzlow mit dem OT Boecke,

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Aktuelle Meldungen

Bauarbeiten an der Trinkwasserversorgungsleitung im Bereich Brandenburger Tor in Ziesar

(20.​07.​2026)

Ab der 30. Kalenderwoche bis voraussichtlich zur 38. Kalenderwoche 2026 erneuert der Wasser- und Abwasserzweckverband „Ziesar“ die Trinkwasserversorgungsleitung im Bereich Brandenburger Tor in Ziesar.

Im Zuge der Baumaßnahme werden die bestehende Trinkwasserleitung sowie teilweise auch sanierungsbedürftige Hausanschlüsse erneuert. Die Bauausführung erfolgt durch die Firma Grigat Bau aus Ziesar.

Einschränkungen während der Bauzeit

Während der Bauarbeiten kann es zeitweise zu Behinderungen kommen:

Hinweise nach einer Unterbrechung der Wasserversorgung

Nach Wiederherstellung der Wasserversorgung bitten wir Sie,

Eventuell kurzzeitig auftretende Eintrübungen des Wassers sind gesundheitlich unbedenklich.

Wir danken allen Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis und bitten um Beachtung der Hinweise.

Fragen zur Baumaßnahme beantworten wir Ihnen gern unter:

 Lageplan 

Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben

(26.​04.​2023)

Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung abflussloser Sammelgruben ist dem WAZV „Ziesar“ innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vorab schriftlich mitzuteilen.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark erhebt keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine allseitig abgedichtete Sammelgrube errichtet und betrieben wird und dabei die folgenden Vorgaben eingehalten werden:


Allgemeine Anforderungen


Technische Anforderungen, Standort, Dichtheit & Genehmigung

Detaillierte Vorgaben zu Material, Ausführung, Mindestabständen, Grubengröße, Dichtheitsprüfungen sowie zu den für den Antrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem vollständigen Merkblatt „Abflusslose Sammelgruben“ (unter Formulare).


Genehmigungspflicht

Der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube ist genehmigungspflichtig und mit Antragsunterlagen in einfacher Form beim WAZV „Ziesar“ einzureichen.


Für Rückfragen sowie zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des WAZV „Ziesar“.

 

Was darf alles in die Toilette

(12.​09.​2019)

Illustration Toilette ist kein Mülleimer                           Was darf in die Toilette?

 

Bitte denken Sie daran: Die Toilette ist kein Mülleimer!

Immer wieder kommt es zu Verstopfungen im Abwasserkanal, weil Gegenstände hineingespült werden, die dort nicht hingehören. Diese verursachen unnötige Kosten und Aufwand zur Beseitigung.

 

Das gehört nicht in die Toilette

Bitte entsorgen Sie die folgenden Dinge über Müll, Biotonne oder Schadstoffmobil:

Hinweis: Für Schäden oder Verstopfungen, die durch unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftet der Verursacher.

Helfen Sie mit, Verstopfungen zu vermeiden – nach dem Motto:  

 

„Nur der Po gehört aufs Klo!“