Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar
14793 Ziesar
(033847) 900060 stell.Verbandsvorsteherin (Frau Tischer)
(033847) 900060 Verbrauchsabrechnung (Frau Boers und Frau Bartel)
(033847) 900063 in Görzke
(033847) 40036 Techn. Leiter (Herr Hildebrandt)
(0172) 8993210 Techn. Bereitschaft
E-Mail:
E-Mail:
Homepage: www.wazv-ziesar.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Diese Öffnungszeiten gelten für den Sitz in Görzke.
Der WAZV „Ziesar“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht seit dem 01.01.2009 und hat die Aufgabe die Wasserver- und Abwasserentsorgung in den Beitrittskommunen zu bearbeiten. Der Zweckverband wurde gebildet aus:
- der Gemeinde Buckautal mit den OT Buckau,Dretzen und Steinberg,
- der Gemeinde Wenzlow mit dem OT Boecke,
- der Gemeinde Wollin,
- der Stadt Ziesar mit ihren OT Bücknitz, Glienecke und Köpernitz
- der Gemeinde Gräben
Aktuelle Meldungen
Wasserzählerwechsel im Verbandsgebiet
(22.01.2026)BEKANNTMACHUNG – NOCH AUSSTEHENDE WASSERZÄHLERWECHSEL
Im vergangenen Jahr wurden im Verbandsgebiet des WAZV „Ziesar“ turnusmäßig die Wasserzähler gewechselt.
In wenigen Fällen konnte der Wechsel bislang noch nicht durchgeführt werden.
Die betroffenen Anschlussnehmer werden gebeten, sich zur Terminvereinbarung direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
📞 Telefon: 033847 900060
Bitte ermöglichen Sie zum vereinbarten Termin den Zugang zur Wasserzähleranlage und halten Sie diese frei zugänglich. Der Wasserzählerwechsel erfolgt weiterhin kostenlos.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr
WAZV „Ziesar“
Hinweis zur IBAN-Prüfung seit Oktober 2025
(28.10.2025)Seit Oktober 2025 prüfen viele Banken bei Überweisungen zusätzlich zur IBAN den angegebenen Empfängernamen. Wird ein deutlicher Abweichung zwischen Empfängername und IBAN festgestellt, kann das System einen Warnhinweis anzeigen oder die Eingabe zur Prüfung zurückhalten.
Für Zahlungen an uns verwenden Sie bitte als Empfänger:
Wasser-und Abwasserzweckverband Ziesar
Wichtig: Überweisungen werden auch dann gutgeschrieben, wenn der Empfängername nicht zu 100 % korrekt erfasst wurde, solange die IBAN richtig eingegeben wurde. Der Empfängername sollte dennoch möglichst exakt angegeben werden, um Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.
WAZV „Ziesar“ informiert – Bitte jetzt an die Winterfestmachung denken!
(24.10.2025)Damit Wasserleitungen und Wasserzähler den Winter unbeschadet überstehen, bitten wir alle Grundstückseigentümer, Verwalter und Anschlussnehmer um Mithilfe:
Frostschutz sicherstellen: Wasserleitungen und Zähler in unbeheizten Räumen, Kellern oder Schächten gut isolieren. Zugluft vermeiden – Fenster und Türen geschlossen halten.
Bei Frostschäden: Eingefrorene Leitungen nur mit warmen Tüchern oder Heißluft auftauen – niemals mit offener Flamme!
Haftung: Schäden durch ungenügenden Frostschutz tragen Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer.
Leerstehende Objekte prüfen: Auch bei ungenutzten Gebäuden oder Anlagen regelmäßig kontrollieren.
Zähler bleibt gefährdet: Auch nach dem Entleeren bleibt Wasser im Zähler – deshalb Isolation nicht vergessen.
Defekte Wasserzähler: Austausch erfolgt ausschließlich durch den WAZV „Ziesar“.
Notfall (Havarie): 0172 / 899 3210
Hinweis für Grundstücke mit Sammelgruben und Kleinkläranlagen: Bitte freie Zufahrt/Zugang für das vom WAZV beauftragte Abfuhrunternehmen sicherstellen.
Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben
(26.04.2023)Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung abflussloser Sammelgruben ist dem WAZV „Ziesar“ innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs vorab schriftlich mitzuteilen.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark erhebt keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine allseitig abgedichtete Sammelgrube errichtet und betrieben wird und dabei die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
Allgemeine Anforderungen
Der Betrieb ist so zu gestalten, dass keine Gefährdungen oder Belästigungen für Menschen, Tiere und Umwelt entstehen (insb. Entleerung, Transport).
Abflusslose Sammelgruben müssen gemäß § 60 Abs. 1 WHG den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen: wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig.
Die Grube dient ausschließlich der Aufnahme häuslichen Schmutzwassers. Die Zuleitung von Grund- und Dränwasser, Regenwasser, Poolwasser oder gewerblichem Abwasser ist nicht zulässig.
Die Entsorgung darf nur durch vom WAZV „Ziesar“ zugelassene Unternehmen erfolgen.
Technische Anforderungen, Standort, Dichtheit & Genehmigung
Detaillierte Vorgaben zu Material, Ausführung, Mindestabständen, Grubengröße, Dichtheitsprüfungen sowie zu den für den Antrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem vollständigen Merkblatt „Abflusslose Sammelgruben“ (unter Formulare).
Genehmigungspflicht
Der Einbau einer abflusslosen Sammelgrube ist genehmigungspflichtig und mit Antragsunterlagen in einfacher Form beim WAZV „Ziesar“ einzureichen.
Für Rückfragen sowie zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des WAZV „Ziesar“.
Was darf alles in die Toilette
(12.09.2019)
Was darf in die Toilette?
Bitte denken Sie daran: Die Toilette ist kein Mülleimer!
Immer wieder kommt es zu Verstopfungen im Abwasserkanal, weil Gegenstände hineingespült werden, die dort nicht hingehören. Diese verursachen unnötige Kosten und Aufwand zur Beseitigung.
Das gehört nicht in die Toilette
Bitte entsorgen Sie die folgenden Dinge über Müll, Biotonne oder Schadstoffmobil:
Speisereste, Speisefette und -öle
Hygieneartikel: Feuchttücher, Wischtücher, Tampons, Binden, Windeln, Papiertücher, Wattestäbchen, Lappen, Textilien, Haare, Kondome
Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Papier, Plastik, Rasierklingen
Medikamente (fest und flüssig)
Batterien, Altöl, Farben, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Giftstoffe
Katzenstreu, Vogelsand, Asche, WC-Steine
Hinweis: Für Schäden oder Verstopfungen, die durch unsachgemäße Entsorgung entstehen, haftet der Verursacher.
Helfen Sie mit, Verstopfungen zu vermeiden – nach dem Motto:
„Nur der Po gehört aufs Klo!“