Bürgerinitiative gegen Asphalthennen
Friedrich-Ebert-Straße 114 a
14467 Potsdam
Bürgermeister Dieter Sehm
Breiter Weg 32
14793 Ziesar
Diese am 07.10.2014 gegründete Bürgerinitiative hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Genehmigungsverfahren zum Neubau einer Junghennenaufzuchtanlage (100.000 Tiere) in der Gemarkung Steinberg kritisch zu begleiten.
Ansprechpartner ist der Bürgermeister der Stadt Ziesar Dieter Sehm.
Die aktuellen Antragsunterlagen aus der öffentlichen Auslegung können hier heruntergeladen werden:
Hierin befinden sich
a) die bisherige HighRes-Version (1,31 GB)
b) die neue LowRes-Version (182 MB)
c) die Kurzbeschreibung
Aktuelle Meldungen
Widerspruchsverfahren ist ausgesetzt
(18. 01. 2021)Das Landesamt für Umwelt bearbeitet seit Juli 2020 einen Antrag auf Fristverlängerung für den Bau der Junghennenaufzuchtanlage Steinberg in Buckautal bei Ziesar. Der Betreiber hat 2020 die Verlängerung beantragt, weil die Gültigkeit des auf drei Jahre befristeten Genehmigungsbescheids auszulaufen drohte.
Gegen diese Genehmigung hatten wir 2017 Widerspruch eingelegt. Über unseren Widerspruch wird erst entschieden, wenn eine Entscheidung zur Fristverlängerung vorliegt. Da das nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützte Gebiet „Buckauoberlauf und Nebenfließe“ stickstoffempfindliche Biotope aufweist, sind wir gespannt, wie das Landesamt für Umwelt über den Verlängerungsantrag entscheidet. Nach unserer Auffassung würden die geschützten Lebensräume durch die Stickstoffeinträge von den Junghennen beeinträchtigt werden.
Wir möchten es nicht versäumen, allen, die das Widerspruchsverfahren in den letzten Monaten und Jahren durch Spenden unterstützt haben, herzlich zu danken.
Viele Grüße
Axel Kruschat / BUND Brandenburg e.V.
&
Asphalthennen Ziesar: Keine 100.000 Wiesenhofhennen in Steinberg/Buckautal!
Foto: Widerspruchsverfahren ist ausgesetzt
Eilverfahren wurde angeschoben
(27. 08. 2018)Die Bürgerinitiative "Asphalthennen" mit Mitstreitern aus Ziesar und Umgebung hat nun gemeinsam mit dem BUND Brandenburg ein Eilverfahren eingeleitet, um den Bau der in Steinberg geplanten und bereits genehmigten Junghennenaufzuchtanlage mit 100.000 Tieren zu stoppen. Grund sind zahlreiche Verstöße gegen Tierrecht, Naturschutz, Gesundheitsschutz, Verfahrensfehler, Widersprüche im Genehmigungsverfahren.
Die Klage ist finanziell unterlegt, aber noch nicht voll abgesichert. Dazu bedarf es der weiteren Unterstützung durch Gleichgesinnte und vor allem Anwohner. Bitte unterstützt uns weiterhin mit Spenden, um die Klage des BUND finanzieren zu können.
[Flyer als pdf zur weiteren Verwendung]
Foto: flyer zur Gesundheitsproblematik
Widerspruch gegen Junghennenaufzuchtanlage wurde eingereicht
(07. 12. 2017)Dank der vielen Spender, die auf das BI-Konto, sowie das betterplace-Spendenkonto für die Finanzierung des Widerspruchs eingezahlt haben, konnte dieser fristgerecht vor dem 27.11.17 vom Rechtsanwalt eingelegt werden.
In einem jüngsten Treffen unserer Bürgerinitiative, vergewisserten wir uns über die Bereitschaft, auch weitere Schritte zur Verhinderung des umstrittenen Bauvorhabens gehen zu wollen. Der BUND tritt hier als Umweltverband auf und führt die weiteren Verfahren.
Um dies zu finanzieren, wurde das betterplace-Konto aktualisiert, so dass neue Spenden eingehen können.
Hier gehts zur Kampagne
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Foto: Widerspruch gegen Junghennenaufzuchtanlage wurde eingereicht
Spendenaufruf vom BUND für Widerspruch
(28. 10. 2017)Der BUND Brandenburg hat die geplante Junghennenaufzuchtanlage (Steinberg) in Ihre Kampagne "Stoppt den Megastall" aufgenommen, in der landesweit der Widerstand gegen Bauvorhaben der Industriellen Massentierhaltung koordiniert wird.
Da die Anlage bereits genehmigt ist (Verlauf), wird nun durch den BUND der Widerspruch vorbereitet. Weitere Schritte sind geplant. Dazu bedarf es jedoch finanzieller Mittel, die nur durch Spenden beschafft werden können.
Über die Spendenplattform betterplace ist es möglich, den BUND und somit die Menschen in der Umgebung zu unterstützen, die gegen die Errichtung dieser Anlage sind. Knapp 1400 Unterschriften haben den politischen Willen bereits gezeigt. Knapp 500 Einwendungen von Bürgern mussten im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Allein das genügt nicht.
Bitte werdet tätig und unterstützt die Arbeit des BUND.
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Die Spendensumme, wie auch der Anteil, der an betterplace geht, sind frei wählbar. Die Voreinstellung kann irritieren.
Bekanntmachung zur Genehmigung Junghennenaufzucht
(11. 10. 2017)West-G019 - Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Junghennenaufzuchtanlage in 14793 Buckautal, OT Steinberg
Gemeinsame Bekanntmachung
des Landesamtes für Umwelt und
des Landkreises Potsdam-Mittelmark, untere Wasserbehörde
vom 10. Oktober 2017
Der Firma Agrarhof Steinberg GmbH, Ziegelei 4 in 14793 Buckautal, OT Steinberg wurde eine Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Junghennenaufzuchtanlage und die wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltgesetzes zur Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser und der Errichtung eines Brunnens zur Grundwasserentnahme zur Versorgung der Anlage am Standort in 14793 Buckautal, OT Steinberg, Gemarkung Steinberg, Flur 1, Flurstück 126 erteilt.
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und die wasserrechtlichen Erlaubnisse wurden unter den im jeweiligen Bescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
In der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie in den wasserrechtlichen Erlaubnissen nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden.
Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt „Intensivtierhaltung oder –aufzucht von Geflügel oder Schweinen“ vom 15. Februar 2017 maßgeblich.
Auslegung
Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die wasserrechtlichen Erlaubnisse liegen mit je einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen in der Zeit vom 12. Oktober 2017 bis einschließlich 26. Oktober 2017 im:
- Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West,
Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 328
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke - Amt Ziesar, Mühlentor 15a, Bauamt, Zimmer 218
in 14793 Ziesar - Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachbereich Recht, Bauen, Umwelt, Kataster und Vermessung
Fachdienst Umwelt - Untere Wasserbehörde
Am Teltowkanal 7; 3. Etage, Zimmer 3.06 - Sekretariat Fachdienst Umwelt in 14513 Teltow
aus und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Um telefonische Anmeldung wird nach Möglichkeit gebeten.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gelten die Bescheide den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Da es sich um eine Anlage nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) handelt, werden die Bescheide zeitgleich auf folgender Internetseite veröffentlicht: www.lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-west
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können die Bescheide und ihre Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam sowie beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Wasserbehörde, Postfach 1138 in 14801 Bad Belzig schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bescheide kann binnen eines Monats nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist an das Landesamt für Umwelt, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam zu richten. Zur Niederschrift kann der Widerspruch gegen die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Landesamt für Umwelt, Seeburger Chaussee 2 in 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke eingelegt werden.
Ein schriftlicher Widerspruch gegen die wasserrechtlichen Erlaubnisse ist an den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Wasserbehörde Postfach 1138 in 14801 Bad Belzig zu richten. Zur Niederschrift kann der Widerspruch gegen die wasserrechtlichen Erlaubnisse beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachbereich Recht, Bauen, Umwelt, Kataster und Vermessung, Fachdienst Umwelt - Untere Wasserbehörde, Am Teltowkanal 7 eingelegt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771).
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440).
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298).
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808).
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771).
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5).
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West
und
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Untere Wasserbehörde
Genehmigung erteilt - Landespolitik machts möglich
(23. 09. 2017)Der umstrittene, als Landwirtschaft deklarierte Industriebetrieb der Agrarhof Steinberg GmbH wird nun trotz massiver Proteste seine Baugenehmigung erhalten.
Bevor die offizielle Baugenehmigung im Oktober erteilt wird, wurde heute bereits in einem Artikel der MAZ die Information über die zukünftige Genehmigung verbreitet.
Nachzulesen in der Ausgabe vom 23.09.2017 oder hier:
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Ziesars-Amtsdirektor-baut-mit
Foto: Genehmigung erteilt - Landespolitik machts möglich
Ergebnisniederschrift ist einsehbar
(18. 08. 2015)Am 11.03 und12.03 2015 fand in Steinberg der Erörterungstermin zum Bauvorhaben "Errichtung und Betrieb einer Junghennenaufzuchtanlage in 14793 Buckautal OT Steinberg" statt.
483 Bürger und Bürgerinnen der Umgebung hatten sich mit Einwendungen zur Anlage am Verfahren beteiligt.
Der Erörterungstermin gab nun allen beteiligten Seiten, Genehmigungsbehörde, den Antragstellern, direkt Betroffenen und den Einwendern die Möglichkeit, ihre schriftlich eingereichten Einwendungen zu erläutern, direkt Antworten zu erhalten, sowie ergänzende Informationen zu liefern.
Vor allem war es ein Schlagabtausch zwischen Rechtsanwalt und Planern der Bauherren auf der einen Seite und den Einwendern mit ihrem Rechtsanwalt auf der anderen Seite.
Geleitet wurden die Sitzungen von Herrn Markus und Herrn Dorn vom LUGV.
Die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Anlage steht bisher noch aus.
Wen Fakten, Zahlen und Hintergründe interessieren, bekommt von uns hier die Gelegenheit, das gesamte Protokoll online zu lesen oder als pdf herunterzuladen.
Die einzelnen Redebeiträge sind nicht wörtlich, sondern sinngemäß und ergebnisorientiert wiedergegeben.
Viel Spaß beim Lesen.
P.S. Das Laden der Datei kann etwas dauern...
[ERGEBNISNIEDERSCHRIFT als pdf-Datei]
Foto: Ergebnisniederschrift ist einsehbar
Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
(23. 06. 2015)Vom 15. Juli bis zum 14. Januar 2016 sind alle Brandenburger ab dem 16. Lebensjahr aufgefordert, sich am Volksbegehren "gegen Massentierhaltung" zu beteiligen. Mindestens 80.000 Stimmen müssen gesammelt werden.
Die Initiative Agrarbündnis Berlin-Brandenburg reagiert mit dem Volksbegehren auf die breite Ablehnung, die eine von ca. 34.000 Bürgern unterstützte Volksinitiative im Potsdamer Landtag erlitten hatte. Das Ansinnen der Volksinitiative war, dass ausschließlich die artgerechte Haltung von Nutztieren finanziell gefördert wird. Das Abschneiden von Schwänzen und Schnäbeln bei Schweinen und Geflügel sollte verboten werden. Außerdem forderten die Unterzeichner ein Verbandklagerecht für den Tierschutz. Der weitere Neubau von großen Mastanlagen soll verhindert werden.
Neben der direkten Stimmabgabe im Wahllokal - Amt Ziesar, gibt es auch die Möglichkeit zur Briefwahl.
Im Anhang finden Sie den Antrag auf Zusendung der Unterlagen für eine briefliche Eintragung als pdf.
[Antrag auf Zusendung der Unterlagen]
Zufall oder Willkür?
(19. 05. 2015)Wie die meisten, die sich für dieses Thema interessieren, bestimmt schon mitbekommen haben, besteht im Umfeld unseres Anliegens ein Interessenkonflikt.
Einfach gesagt:
Unsere Bürgerinitiative stellt sich gegen ein Bauvorhaben, in dem der Amtsdirektor gleichzeitig der Bauantragsteller und einer der Gesellschafter ist.
Das ist er natürlich privat!
Als Amtsdirektor ist er seinen Gemeinden verpflichtet, deren Interessen er juristisch und verwaltungstechnisch in ihrem Sinne vertritt. Selbstverständlich ist, dass Privates vom Dienstlichen getrennt wird.
Natürlich vertritt der Amtsdirektor auch die Stadt Ziesar in Webseitenangelegenheiten. Das heißt, dass einzelne Mitarbeiter des Amtes Zugriff auf das Verwaltungssystem von ziesar.de (der kommunalen Webseite der Ziesaraner) und amt-ziesar.de (der Webseite der Verwaltung) haben.
Ehrenamtlicher Ansprechpartner der kommunalen Seite von Ziesar ist seit dem Jahr 2000 Herr Huber aus Ziesar. In Absprache mit Bürgermeister und Stadtverordneten wurde die Seite in dieser Zeitspanne angelegt, gestaltet, mit Inhalten gefüllt, das Gästebuch gepflegt, aktualisiert und der Kontakt zum technischen Betreiber gepflegt. Das hat 15 Jahre lang auch anstandslos geklappt.
Da jeder Verein, jede Partei, Firma, öffentliche Einrichtung und auch Bürgerinitiative das Recht hat, ein Mandat zu erlangen, um seine Informationen auf dieWebseite zu stellen, hat auch unsere Bürgerinitiative diese Möglichkeit genutzt, um ihre Interessen in den Nachrichten vorzustellen.
Im Februar 2015 verschwanden dann plötzlich sämtliche Artikel der BI auf mysteriöse Weise von der Webseite ziesar.de. In Absprache mit dem Bürgermeister wurden diese unrechtmäßig entfernten Artikel wieder eingestellt und die Ursache recherchiert.
Unsere Hauptamtsleiterin hatte versehentlich (?) alle Artikel der BI deaktiviert, da sie nicht auf der Webseite amt-ziesar.de erscheinen sollten.
Zum Verständnis: Alles, was auf ziesar.de erscheint, ist auch auf der Amtsseite zu lesen. Es ist ja ein Portal, welches die amtsangehörigen Kommunen internetttechnisch bündeln soll - und somit auch Nachrichten, Veranstaltungen, Bildergalerien usw.
Auf Betreiben des Hauptamtes werden nun garkeine Nachrichten von ziesar.de mehr auf der Amtsseite angezeigt, um die BI dort auszuschließen. Es hat das Recht dazu, aber in wessen Interesse?
Im Mai verschwand nun plötzlich das gesamte Mandat der Bürgerinitiative von ziesar.de samt allen Beiträgen. Recherchen ergaben, dass weder von kommunaler Seite noch vom Betreiber etwas geändert wurde. Der Verdacht liegt nahe, dass wieder einmal in der Verwaltung Knöpfe gedrückt wurden, die nicht in der Verantwortung des Amtes lagen und den Verdacht erhärten, dass hier Privatinteressen auf Verwaltungsebene durchgedrückt werden.
Dieter Sehm
Steffen Huber
Erörterung der Einwendungen dauerte 2 Tage
(18. 05. 2015)Still ruht der See? Nein.
Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) prüft zur Zeit unter anderem die 483 Einwendungen gegen das Vorhaben, die von Bürgern der näheren Umgebung zusammengetragen oder mit ihrer Unterschrift unterstützt wurden.
Am 11.03.2015 begann im Steinberger Dorfgemeinschaftshaus um 10.00 Uhr die Erörterung der zahlreichen Einwendungen. Gedauert hat diese Anhörung 2 Tage und sollte offene Fragen klären. Beteiligt waren dehalb die Genehmigungsbehörde, die Antragsteller, direkt Betroffene sowie die Einwender.
Bis es zu einem endgültigen Ergebnis kommt, können noch einige Wochen vergehen. Dann steht fest, ob die geplante Anlage gebaut oder in der jetzigen Form abgelehnt wird.
MAZ-Artikel vom 12.02.2015
"Projekt unter der Hand durchgereicht"
Sollten Sie uns bei unserer Arbeit helfen wollen, würden wir Sie bitten, uns mit einer Spende zu unterstützen.
Diese fließt auf ein Nebenkonto des BUND Brandenburg und ist steuerlich abzugsfähig.
Hier finden Sie eine pdf-Datei, wo alle notwendigen Daten stehen:
[ Spendenkonto ]
Vielen Dank denen, die uns bereits unterstützt haben!
Foto: MAZ-Artikel
Engagement gegen Keime
(21. 11. 2014)Wenn die Politik sich zurücklehnt und an die Vernunft der Wirtschaft apelliert, das eigene Land die Arme für die industrielle Massentierhaltung weit aufhält und gleichzeitig eine drastische Zunahme von multiresistenten Keimen in Krankenhäusern zu verzeichnen ist, dann liegt etwas im Argen.
>> MAZ-Artikel zu multiresistenten Keimen in Brandenburg
Die industrielle Massentierhaltung, die ohne Antibiotika nicht auskommt, ist neben dem sorglosen Umgang mit den Medikamenten im Gesundheitswesen ein wesentlicher Bestandteil des Problems. Es gibt mittlerweile die Risikogruppe "Landwirt". Vernünftige Landwirtschaft kommt jedoch weitestgehend ohne Zugabe von Antibiotika aus.
>> Beitrag WDR u.a. Zur Risikogruppe "Landwirt"
Aktiv werden kann nun nur noch der Bürger selbst. Unzählige Bürgerinitiativen versuchen "vor der eigenen Haustür zu kehren", um Industrielle Massentierhaltung vor Ort zu verhindern.
So auch wir!
Gleichgültigkeit hilft uns nicht weiter. Wir bitten um Ihre Unterstützung!
...und es macht Sinn >> Pressemitteilung der BI "Gumtow gegen Tierfabrik" (als pdf)
Foto: Engagement gegen Keime
Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung
(13. 11. 2014)Hier finden Sie die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zu:
Errichtung und Betrieb einer Junghennenaufzuchtanlage in 14793 Buckautal OT Steinberg im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Unter dem Artikel haben Sie die Möglichkeit des Downloades einer pdf-Datei.
[[ Download Bekanntmachungstext ]]
Foto: Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG
(01. 11. 2014)Um das Wissen betreffend das Genehmigungsverfahren der Junghennenaufzuchtanlage Steinberg etwas zu erweitern, stellen wir hier einmal den Ablauf eines solchen Verfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor:
Öfnnen Sie einfach die anhängende pdf und belesen Sie sich:
[Ablauf des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG]
Foto: Ablauf eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG
Öffentliche Auslegung beginnt
(28. 10. 2014)Wie angekündigt, möchten wir Sie über die öffentliche Auslegung des Bauantrages Junghennenaufzuchtanlage Steinberg informieren.
Ab 19.11.2014 kann man für 4 Wochen die Antragsunterlagen im Bauamt Ziesar einsehen.
Im Anschluss ist es möglich, in schriftlicher Form Einspruch zu erheben. Diese Frist läuft am 02.01.2015 ab.
Sollten Sie Probleme mit Formulierung oder Argumentation haben, können Sie sich gern möglichst frühzeitig an die Bürgerinitiative wenden.
Um sicher zu gehen, dass die Unterlagen nicht gerade in Benutzung sind, erkundigen Sie sich bitte vorher im Bauamt:
Tel.: 033830 654 / -213 / -212 / -214 / - 218
Foto: flyer
Bürgerinitiative gegründet
(08. 10. 2014)Bereits seit 2011 tauchen bruchstückhaft Gerüchte und Aussagen zu einer geplanten Junghennenaufzuchtanlage in der Gemarkung Steinberg auf. Offizielle Ankündigungen, Bürgerbeteiligungen oder die Einbeziehung der Anwohner in einem sogenannten Scoping gab es nicht.
Erst die Märkische Allgemeine Zeitung und viele Einzelrecherchen von Bürgern und einem Berliner Aktionsbündnis brachten den bereits seit langer Zeit eingereichten Bauantrag ans Licht.
Am 09.09.14 fand schließlich auf Initiative des Aktionsbündnisses Tierfabriken-Widerstand eine sehr sachliche und informative Veranstaltung im Glassaal der Burg statt, zu der über 100 interessierte Bürger aus Ziesar und Umgebung kamen.
Der schlechte Informationsfluß, die Doppelfunktion des Amtsdirektors, sowie andere Ungereimtheiten, veranlassten nun eine Anzahl Bürger aus Ziesar und Umgebung dazu, eine Aktionsgemeinschaft mit dem prägnanten Namen "Bürgerinitiative gegen Asphalthennen" ins Leben zu rufen.
Ziel ist es, Klarheit zu schaffen und die Bürger anhand der vorliegenden Fakten zu Meinungsbekundungen zu motivieren.
Die Bürgerinitiative hat keinen Vorsitzenden.
Anlaufstelle für Interessierte sind der Postkasten des Rathauses, sowie der Bürgermeister von Ziesar.
Sitz: Rathaus - Breiter Weg 32
Dienstags 08.00 - 18.00 Uhr
Zum Thema Industrielle Massentierhaltung gibt es eine sehr interessante Sendung vom RBB (Ozon), die man sich über folgenden Link ansehen kann:
[[ flyer zum Ausdrucken und Verteilen ]]
Foto: Infoflyer