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Der Storch vor der Burg
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besetzter Storchenturm
Musikverein Ziesar

Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar

Vorschaubild Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar

Mühlentor 15 a
14793 Ziesar

(033847) 900060 stell.Verbandsvorsteherin (Frau Tischer)
(033847) 900060 Verbrauchsabrechnung (Frau Bartel)
(033847) 900063 in Görzke
(033847) 40036 Techn. Leiter (Herr Hildebrandt)
(0172) 8993210 Techn. Bereitschaft

E-Mail:
E-Mail:
Homepage: www.wazv-ziesar.de

Öffnungszeiten:
Montag 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Diese Öffnungszeiten gelten für den Sitz in Görzke.

Vorschaubild Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar

 

Der WAZV „Ziesar“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht seit dem 01.01.2009 und hat die Aufgabe die Wasserver- und Abwasserentsorgung in den Beitrittskommunen zu bearbeiten. Der Zweckverband wurde gebildet aus:

 
  • der Gemeinde Buckautal mit den OT Buckau,Dretzen und Steinberg,
  • der Gemeinde Wenzlow mit dem OT Boecke,
  • der Gemeinde Wollin,
  • der Stadt Ziesar mit ihren OT Bücknitz, Glienecke und Köpernitz
  • der Gemeinde Gräben

Vorschaubild Wasser- und Abwasserzweckverband Ziesar


Aktuelle Meldungen

Spülung der Trinkwasserversorgungsleitung in der Gemeinde Gräben (einschl. Dahlen)

(23. 04. 2024)

BEKANNTMACHUNG

Spülung der Trinkwasserversorgungsleitung 

in der Gemeinde Gräben (einschl. Dahlen)

 

Am  Dienstag, dem 07.05.2024 ab 08:00 – 15:00 Uhr und 

am Mittwoch, dem 08.05.2024 ab 08:00 – 15:00 Uhr

                                                                                                                  

wird in Gräben einschl. Dahlen eine Rohrnetzspülung durchgeführt.

 

In dieser Zeit ist mit erheblichen Druckmangelerscheinungen bei der Trinkwasserversorgung zu rechnen.   

 

Bitte bevorraten Sie sich bei Bedarf mit genügend Trinkwasser und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Nach Beendigung der Einschränkungen der Trinkwasserversorgung über die hinter dem Wasserzähler nächstgelegene Entnahmestelle kurzzeitig spülen, bis das Wasser klar ist. Anschließend die höchst gelegene Zapfstelle (kein Druckspüler) öffnen, damit eventuell vorhandene Luft entweichen kann. Bitte überprüfen Sie auch Filter/ Perlator an den Zapfstellen/ Wasserhähnen auf Verunreinigung.

  • Zur Vermeidung von Schäden betreiben Sie bitte in dieser Zeit keine Waschmaschinen, Elektrospeicher, Geschirrspüler oder ähnliche Geräte.

  • Eintrübungen des Wassers, die danach kurzzeitig auftreten können, sind gesundheitlich unbedenklich. 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter den Rufnummern 0172/8993210  gern zur Verfügung.

 

gez.

Gericke

Verbandsvorsteher

Zeitweise Unterbrechung der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Buckau

(18. 04. 2024)

Bekanntmachung

Zeitweise Unterbrechung der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Buckautal OT Buckau

Am  Mittwoch, dem 24.04.2024 ab 09:00 – 14:00 Uhr kommt es nur in der Gemeinde Buckau 

    zur zeitweisen Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.

Die betroffenen Haushalte werden hiermit informiert.

 

Die Versorgungsunterbrechung erfolgt auf Grund von Reparatur- und Baumaßnahmen am Trinkwassernetz.

 

Bitte bevorraten Sie sich bei Bedarf mit genügend Trinkwasser und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Nach Beendigung der Einschränkungen der Trinkwasserversorgung über die hinter dem Wasserzähler nächstgelegene Entnahmestelle kurzzeitig spülen, bis das Wasser klar ist. Anschließend die höchst gelegene Zapfstelle (kein Druckspüler) öffnen, damit eventuell vorhandene Luft entweichen kann. Bitte überprüfen Sie auch Filter/ Perlator an den Zapfstellen/ Wasserhähnen auf Verunreinigung.

  • Zur Vermeidung von Schäden betreiben Sie bitte in dieser Zeit keine Waschmaschinen, Elektrospeicher, Geschirrspüler oder ähnliche Geräte.

  • Eintrübungen des Wassers, die danach kurzzeitig auftreten können, sind gesundheitlich unbedenklich. 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter den Rufnummern 0172/8993210 und 033847/900060 gern zur Verfügung.

 

gez.

Gericke

Verbandsvorsteher

Hinweis zur Fäkalienabfuhr - neues Abfuhrunternehmen ab 01.06.2023

(17. 05. 2023)

 

Sehr geehrte Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer,

 

wir möchten Ihnen mitteilen, dass ein kurzfristiger Wechsel im Bereich der mobilen Entsorgung der Schmutzwassersammelgruben und Kleinkläranlagen im gesamten Gebiet des WAZV „Ziesar“ stattgefunden hat.

 

Das neue Abfuhrunternehmen ist ab dem 01.06.2023 die           

            Lidzba Reinigungsgesellschaft mbh

            Am Seegraben 14, 03051 Cottbus

 

Die Firma Lidzba ist wie folgt zu erreichen:

 

Tel.:        0355 - 58290

Tel.:        0180 - 1223847
Fax.:       0355 - 582931
email.:    

 

Wir empfehlen auch den Turnuskunden einmalig mit der Firma Lidzba in Kontakt zu treten und den Entsorgungsplan zu bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gericke

Verbandsvorsteher  

Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben

(26. 04. 2023)

 W AZV             Wasser- und Abwasserzweckverband „Ziesar“

Merkblatt zur Errichtung und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben

Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung von abflusslosen Sammelgruben ist dem WAZV „Ziesar“ in deren Zuständigkeitsbereich schriftlich mitzuteilen.

 

Gegen die Errichtung und Nutzung einer allseitig gedichteten abflusslosen Sammelgrube besteht seitens der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark keine Bedenken, wenn folgenden Forderungen und Hinweise beachtet werden:

 

Allgemein

 

Der Betrieb von abflusslosen Sammelgruben ist so einzurichten, dass Belästigungen und Gefährdungen von Personen / Tieren und deren Umwelt nicht zu besorgen sind, was insbesondere für die Entleerung der Gruben und den Abtransport des Schmutzwassers gilt. Die Gruben sind so zu entlüften, dass Gesundheitsschäden oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.

Abflusslose Sammelgruben müssen gemäß § 60 Abs. 1 WHG den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entsprechen, haben wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig zu sein, so dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaft nicht zu besorgen ist (Erlass W/09/05 vom 07.02.2005 MLUV).

 

Abwassersammelgruben dienen nur der Aufnahme und Speicherung von häuslichem Schmutzwasser. Der Sammelgrube dürfen Grund- und Dränwasser, Niederschlagswasser und Ablaufwasser von Schwimmbecken, Gewerbliches Schmutzwasser nicht zugeleitet werden.

 

Die abflusslose Sammelgrube ist von einem durch den WAZV „Ziesar“ zugelassenes Entsorgungsunternehmen ausfahren zu lassen.

 

Anforderungen an die abflusslose Sammelgrube

Material

 

Beton- und Stahlbeton

  • Beton muss mind. Festigkeitsklasse C 35/45 nach DIN1045, Teil 2 entsprechen.
  • Vorgefertigte Bauteile müssen DIN 4034, Teil 1/6/ den Anforderungen für Typ 2 entsprechen
  • (monolithisch oder Ringbauweise mit Falzausbildung, Wandstärken von mind. 90 mm und Bewehrung).
  • Abdeckplatte und Konus müssen den in DIN V 4034-1 genannten Anforderungen genügen.
  • Die Schachtabdeckungen müssen DIN EN 124 in Verbindung mit DIN 1229 entsprechen und der Verkehrsbelastung an der jeweiligen Einbaustelle angepasst sein.
  • Es sind Abdeckungen ohne Lüftungsöffnungen einzubauen.

 

Kunststoff

  • Abwassersammelgruben aus Kunststoffen bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). In dieser werden die Bedingungen für Einbau, Wartung und Betrieb geregelt.

 

Mauerwerk

  • Die Neuerrichtung von Abwassersammelgruben aus Mauerwerk ist unzulässig.

Standortwahl

 

Es ist zu beachten, dass die abflusslose Sammelgrube jederzeit zugänglich und eine günstige Anfuhrmöglichkeit vorhanden ist (mindesten 3 m breit und ausreichende Tragfähigkeit). Sie sollte nicht weiter als 12 m von der Grundstückgrenze bzw. Stellplatz für den Entsorger errichtet werden. Eine Übergabemöglichkeit an der Grundstücksgrenze mittels Absaugvorrichtung (Schwanenhals Perrot Kupplung DN 100 mit Endstopfen) oder Stellplatz Entsorger ist herzustellen/ bereitzustellen.

Grundsätzlich sind die Bestimmungen der brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zu beachten.

 

  • Ausreichend Platz zum Nachbargrundstück (gegenseitige Belästigungen)
  • Mindestens 25 m zu Trinkwasserbrunnen (Trinkwasserschutzzonen Beachten)
  • Mindestens 5 m zu Öffnungen von Wohnungsgebäuden
  • Mindestens 2 m zur Grundstückgrenze

 

Grubengröße

 

Die Mindestgröße von 6 m³ ist zwingende einzubehalten.

 

Bei einer Errichtung von mehr als 10 m³ Fassungsvermögen ist gem. § 59 i.V.m. § 61 Abs. 1 Nr. 6c BbgBO eine Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsicht einzuholen.

 

Die Größe der Sammelgrube sollte für eine 14-tägliche Abfuhr ausgelegt werden.

(Faustformel: 1,5 m³ x je angeschlossenen Einwohner)

 

Dichtheit

 

Der Nachweis der Dichtheit nach dem Einbau und Inbetriebnahme erfolgt nach DIN 1986, Teil 30 durch einen dafür geeigneten Fachbetrieb. Über die durchgeführten Dichtheitsprüfungen ist ein Protokoll zu fertigen.

 

Fristen der Dichtheitsprüfung:

 

- Anlagen, die noch nie auf Dichtheit geprüft wurden, sind schnellstmöglich überprüfen zu lassen.

- Dichtheitsprüfungen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen:

 

            außerhalb von Wasserschutzgebieten

 

             - vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend alle 20 Jahre.

 

            innerhalb von Wasserschutzgebieten

 

            In Schutzzone II         vor Inbetriebnahme, nach 2 Jahren und danach alle 5 Jahre

            In Schutzzone III        vor Inbetriebnahme, nach 2 Jahren und danach alle 15 Jahre

                  

Sofern die maßgebliche Schutzgebietsverordnung oder der konkrete wasserrechtliche Bescheid nichts anderes regeln.

 

Genehmigung von abflusslosen Sammelgruben

 

Der Einbau der abflusslosen Sammelgrube bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den WAZV „Ziesar“ und ist gesondert in Einfacher Form zu beantragen.

 

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lageplan (M 1:100 bis 1:500) für das zu entwässernde Grundstück mit Standort der geplanten abflusslosen Sammelgrube und Abstände zum Haus / Grundstückgrenzen
  • Baubeschreibung der abflusslosen Sammelgrube ggf. Typenblatt der Herstellers

(Typ, Material, Größe, Zulassungen)

 

Was darf alles in die Toilette

(12. 09. 2019)

W AZV            Wasser- und Abwasserzweckverband „Ziesar“

Mühlentor 15a, 14793 Ziesar

 

 

 

 

 

 

       Was darf alles in die Toilette?

 

 

 

 

Klappe auf, reinschmeißen, wegspülen. Die Toilette ist kein Mülleimer!

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass unser Abwasserkanalnetz durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen extrem Verstopft, welche wiederum unnötige Kosten zur Beseitigung mit sich ziehen.

 

 

Wir möchten Sie diesbezüglich sensibilisieren und hinweisen, dass folgende Dinge

 

nicht

 

in die Toilette sondern in die Müll-/ Biotonne oder Schadstoffmobil gehören:

 

 

-           Speisereste, Speisefette und –öle

 

-           Hygieneartikel wie Feuchttücher, Wischtücher, Tampons, Haare, Wattestäbchen, Papiertücher, Kondome, Binden, Windeln, Lappen, Textilien…

 

-           Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Papier, Plastik, Rasierklingen

 

-           Medikamente (fest und flüssig)

 

-           Batterien, Altöl, Farben, Lösungsmittel / Pinselreiniger, Giftstoffe

 

-           Katzenstreu, Vogelsand, Asche, WC-Steine

 

 

Für Schäden, die durch unsachgemäßes Einleiten in das Abwasserkanalnetz entstehen (Verstopfungen), haftet der Verursacher.

 

Helfen Sie mit Verstopfungen zu vermeiden und benutzen die Toilette nach dem Motto:

 

 

„Nur der Po gehört auf´s Klo!“